Wenn familienrechtliche Fragen die Situation von Kindern betreffen, beauftragt das Gericht psychologische Sachverständige, um psychologisches Wissen in seine Überlegungen einzubeziehen.
Dabei geht es z. B. um Fragestellungen zum Lebensmittelpunkt von Kindern, dem Sorgerecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, dem Umgangsrecht oder der Erziehungsfähigkeit.
Nach dem Studium der Gerichtsakte werden in der Regel Gespräche mit den Eltern geführt. Abhängig vom Alter der Kinder und der jeweiligen Fragestellung spricht der Sachverständige auch mit dem Kind und/ oder beobachtet das Kind mit den Eltern gemeinsam. Eventuell sind auch weitere Schritte nötig, z. B. Gespräche mit anderen Beteiligten (Erzieherinnen, Lehrkräften etc.) oder Untersuchung des Entwicklungsstandes der Kinder.
Handlungsleitend ist dabei für den Sachverständigen das Kindeswohl in Bezug auf die jeweilige juristische Fragestellung.
Am Ende dieses Prozesses wird ein Gutachten oder eine Stellungnahme mit den Ergebnissen der Begutachtung und der Beantwortung der Fragestellung erstellt.
Das Gericht prüft die psychologische Empfehlung dann mit weiteren Aspekten und trifft daraufhin eine Entscheidung.